Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der MGS Miet Anhänger GmbH für die Anmietung von PKW-Anhängern.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der MGS Miet Anhänger GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Anmietung von PKW-Anhängern. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter den im Mietvertrag bezeichneten Anhänger zum vereinbarten Verwendungszweck. Der Anhänger wird in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand übergeben. Der Mieter bestätigt bei Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand des Anhängers durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
3. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten. Der Anhänger ist pünktlich und im selben Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben. Verspätete Rückgaben werden mit dem jeweils gültigen Tagesmietpreis zuzüglich eines Verspätungszuschlags von 50 % berechnet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter oder der jeweiligen Mietstation möglich.
4. Preise und Zahlung
Die Mietpreise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Vermieters. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Anhängers oder nach Vereinbarung. Der Vermieter akzeptiert Barzahlung und Kartenzahlung, sofern bei der Mietstation verfügbar.
5. Kaution
Bei Abholung des Anhängers wird eine Kaution in Höhe von € 200 bis € 500 (je nach Anhängermodell) erhoben. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Anhängers vollständig zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise zur Deckung offener Forderungen (z. B. Schäden, Reinigungskosten, Verspätungszuschläge) einzubehalten.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- Den Anhänger nur mit einem gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse (mindestens Klasse B, bei über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Klasse BE oder B96) zu verwenden.
- Vor Fahrtantritt eine Zustandskontrolle durchzuführen (Beleuchtung, Reifen, Ladungssicherung, Kupplung).
- Die zulässige Nutzlast und das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten.
- Den Anhänger pfleglich zu behandeln und sachgemäß zu nutzen.
- Den Anhänger nicht an Dritte weiterzuvermieten oder zu verleihen.
- Schäden, Unfallschäden und Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Den Anhänger nicht für Fahrten ins Ausland zu verwenden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
7. Versicherung und Haftung
Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug des Mieters haftpflichtversichert. Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sein Zugfahrzeug über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, die das Ziehen von Anhängern einschließt. Für Schäden am Mietanhänger haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter.
8. Stornierung
Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtabholung werden folgende Stornogebühren berechnet:
- Stornierung 24–48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100 % des Mietpreises
9. Schäden und Selbstbehalt
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden am Anhänger, soweit diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet:
- Den Vermieter unverzüglich zu informieren.
- Bei Unfällen die Polizei zu verständigen und ein Unfallprotokoll zu erstellen.
- Keine Reparaturen ohne Zustimmung des Vermieters durchzuführen.
Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt maximal die Höhe der hinterlegten Kaution, sofern der Mieter den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist das Landesgericht für ZRS Graz, sofern der Mieter Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: März 2026